Stellungnahme zur Anerkennung des Zertifikats, der Weiterbildung "Darstellendes Spiel"

Die Anerkennung der Zertifikate, die das NLQ in der Vergangenheit im Rahmen der Weiterbildungsmaßnahmen ausgegeben hat, stand auf dem Prüfstand. Nun steht fest:
Alle Kolleginnen und Kollegen, die in der Vergangenheit dieses Zertifikat erworben haben, halten damit lediglich die Erlaubnis in den Händen, das Fach Darstellendes Spiel zu unterrichten, und
nicht eine Lehrbefähigung.

Anfragen diesbezüglich beim Kultusministerium haben zu folgenden Ergebnissen geführt:
§ 6 der „Niedersächsischen Verordnung über die Laufbahn der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Bildung“ (NLVO-Bildung) besagt, dass „eine Lehrbefähigung (...) durch erfolgreiches Absolvieren eines Lehramtsstudiums und des Vorbereitungsdienstes erworben“ werde. „Wenn Lehrkräfte nachträglich die erforderlichen Leistungen für ein weiteres Lehrbefähigungsfach einbringen möchten, haben sie hierfür an einer lehrerbildenden Universität oder einer gemäß § 2 NHG gleichgestellten Hochschule Studien- und Prüfungsleistungen gemäß Nds. MasterVO-Lehr zu erbringen.“

Konkret heißt das

  •   für den Unterricht DS in Sek I und Sek II:

    Lehrkräfte, die ein Zertifikat erworben haben, dürfen in der Sek I und Sek II unterrichten.

  •   für die P5-Prüfung:
    „Wird das Zertifikat im Rahmen der Weiterbildung erworben, ist damit nicht die Berechtigung zur Abnahme der Abiturprüfung im 5. Prüfungsfach verbunden. Es gilt §6 Abs. 3 Satz 4 der „Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium und im Kolleg (AVO-BOBAK)“: „Die drei stimmberechtigten Mitglieder des Fachprüfungsausschusses sollen in dem jeweiligen Fach die Lehrbefähigung für das Lehramt an Gymnasien oder für das Lehramt an Berufsbildenden Schulen besitzen.“
    Für Schulen, die bereits eine entsprechende Genehmigung für „Darstellendes Spiel“ als Abiturprüfungsfach erhalten haben, besteht Bestandsschutz. Eine rückwirkende Aufhebung der Genehmigung erfolgt selbstverständlich nicht.“

  •   für die Einführung des Faches:
    „Wenn eine Schule über die notwendige Zahl an Lehrkräften verfügt, die entsprechende Weiterbildungszertifikate erworben haben, ist damit ein Antrag zur Genehmigung der Einführung des Faches „Darstellendes Spiel“ als Unterrichtsfach möglich. Eine Genehmigung für das Fach als 5. Abiturprüfungsfach setzt jedoch die entsprechende Anzahl von Lehrkräften voraus, die die Lehrbefähigung besitzen.“

 

Es wird derzeit im MK geprüft, ob eine Weiterbildungsmaßnahme angeboten werden kann, die die rechtlichen Vorgaben beachtet.

Auch das NLQ bestätigt, dass diese rechtlichen Voraussetzungen nun geprüft worden seien und sie somit feststünden. Man habe in der Vergangenheit diese rechtliche Grundlage scheinbar nicht richtig kommuniziert.

Forderung des Fachverbandes Schultheater

Es ist nicht hinnehmbar, dass in der Vergangenheit fast 1000 Kolleginnen und Kollegen unter anderen Voraussetzungen die Weiterbildungsmaßnahme auf sich genommen haben. Kosten und Mühen wurden akzeptiert mit der Aussicht auf ein Fach, in dem eine Abiturprüfung abgenommen werden darf. Die EPA und das neue niedersächsische Kerncurriculum schienen den Weg zu weisen.

Es ist klar, dass die Weiterbildungsmaßnahme nicht vergleichbar sein kann mit dem grundständigen Studiengang. Dennoch muss man diese Form der Ausbildung in seiner Historie verstehen:
Ohne diese Weiterbildungsmaßnahme wäre eine Einführung des Faches in Niedersachsen nicht in dem Maße möglich gewesen. Mehr als 120 Schulen haben das Fach seit dem Jahr 2000 auf dieser Basis einführen können.

Die Weiterbildungsmaßnahmen in ihrer Heterogenität sind von Qualität geprägt, fußen sie doch auf einem verbindlichen Curriculum. In der Vergangenheit hat das NLQ dafür gesorgt, dass die Weiterbildner in regelmäßigem Kontakt standen und sich mit vergleichbaren Standards auseinandergesetzt haben.

Auch im bundesweiten Vergleich besteht Niedersachsen mit dieser Art von Ausbildung, was die Anzahl der Stunden (ca. 300 Stunden) und was das Curriculum betrifft.
Die Lehrkräfte, die auf diese Weise ausgebildet seit Jahren das Fach Darstellendes Spiel unterrichten, haben auch durch die Praxis Erfahrung hinzugewonnen, sie haben Prüfungen abgenommen, sie haben das Fach didaktisch weiterentwickelt. Ihre Qualifizierung sollte anerkannt werden.

Der Fachverband Schultheater Darstellendes Spiel fordert im Namen seiner Mitglieder eine Zwischenlösung, die den Lehrkräften, die bislang die Weiterbildungsmaßnahmen mit dem Zertifikat abgeschlossen haben, eine Möglichkeit eröffnet,

- kostenneutral,

  • -  im Rahmen einer Freistellung vom Unterricht,

  • -  an mehreren Standorten in Niedersachsen und

  • -  in zeitlich erträglichem Umfang

    die Lehrbefähigung für das Fach Darstellendes Spiel zu erwerben.

    Dies ist notwendig, solange die Absolventinnen und Absolventen des grundständigen Studienganges nicht den Bedarf an den niedersächsischen Schulen decken.

Stefanie Westphal (Vorsitzende)

Osnabrück, den 6.11.2017

 


Im Einsatz für die musisch-künstlerische Bildung

Gespräche mit den bildungspolitischen Sprechern der SPD, der Grünen, der CDU und der FDP

Seit der Ankündigung des neuen Erlasses für die gymnasiale Oberstufe im (G9) besteht ein regelmäßiger Kontakt zwischen den Vorsitzenden der Fachverbände Musik, Kunst und Darstellendes Spiel. Wir erinnern uns: Die Vertreter des BMU (Friedrich Kampe), des VDS (Dr. Martin Weber), des BDK (Anna Frauendorf) und des Fachverbandes Schultheater- Darstellendes Spiel haben 2015 die Veränderungen der Stundentafel in der Einführungsphase zum Anlass für diverse Protestaktionen genommen, die allerdings allesamt ins Leere liefen. Die missliche Regelung, dass die Schülerinnen und Schüler in der Einführungsphase aus den drei Fächern (Musik, Kunst, Darstellendes Spiel) zwei (jeweils einstündig) oder nur eines (zweistündig) wählen müssen, konnte nicht verhindert werden. Allein die Fußnote, die es erlaubt, die zweite Fremdsprache zugunsten eines Wahlpflichtbereiches abzuwählen, der evtl. den musisch-künstlerischen Fächern zugutekommt, konnte errungen werden. Das Ärgerliche an dieser Regelung: Schulintern finden jetzt die Auseinandersetzungen zwischen den FachvertreterInnen statt, Ratlosigkeit herrscht angesichts der Suche nach einer Lösung, die alle akzeptieren können.

Dennoch sind die VertreterInnen der musisch-künstlerischen Verbände gestärkt aus dieser Phase hervorgegangen, denn regelmäßige Treffen beweisen, dass das Interesse an einer Zusammenarbeit besteht. Der Wunsch, die ästhetische Bildung zu stärken, verbindet.

Im September 2017 haben nun die Vorsitzenden Gespräche mit den bildungspolitischen Sprechern der im Landtag vertretenen Parteien geführt. Herr Politze (SPD), Herr Scholing (Die Grünen), Herr Seefried (CDU) und Herr Försterling (FDP) waren bereit, auch im Vorfeld der Landtagswahl den Bereich musisch-künstlerische Bildung zu erörtern.

Folgende Themen wurden angesprochen:

  •   Stundentafel der Einführungsphase

    Es wurde unsererseits die Position formuliert, dass den Schülerinnen und Schülern im 11. Jahrgang durchaus 32 Wochenstunden zuzumuten seien und dass es wünschenswert sei, diese zusätzlichen Stunden dem musisch-künstlerischen Bereich zuzuordnen.
    Modellhaft wurde andiskutiert, dass der Modus (Wahl von zwei Fächern aus einem Fächerverbund von drei Fächern) auch auf andere Fächerverbünde ausgeweitet werden könnte. Warum soll dieser Wahlmodus nur den Fächern Musik, Kunst und DS zugemutet werden? Es sei vorstellbar, dass die Verbünde Physik, Chemie, Biologie sowie Geschichte, Erdkunde, Politik ebenso von dieser Wahl betroffen sein könnten.

    Die SchülerInnen sollten ermutigt werden selbstverantwortlich ihren Weg durch die

    schulische Laufbahn zu strukturieren.

  •   Quereinstieg

    Wir VerbandsvertreterInnen monierten das derzeitige Vorgehen in Bezug auf die Quereinsteiger. Ja, in Zeiten der fehlenden Lehrkräfte, müssten Notmaßnahmen ergriffen werden, aber nein, das dürfe nicht zulasten der Qualität der Ausbildung gehen. Daher unsere Forderung: Quereinsteiger sollten in jedem Fall das Referendariat durchlaufen.

  •   Besoldung nach dem „Hamburger Modell“
    Die VerbandsvertreterInnen äußerten ihre Sorge, dass sich in Zukunft an der Besoldung etwas verändern könnte, und zwar im Sinne des Hamburger Modells (Faktorisierung).
    Wir befürchten, dass in einem derartigen Modell die LehrerInnen der musisch-künstlerischen Fächer stark belastet würden.

  •   Stärkung der Fächer durch FachberaterInnen
    Das Fach Kunst beklagt die Verzögerung der Wiederbesetzung der Stellen der Fachberater. Auch Darstellendes Spiel sieht sich benachteiligt, denn in den vier Regionalabteilungen gibt es nur zwei Fachberater. Angesichts der wachsenden Bedeutung des Faches (ein niedersächsisches Kerncurriculum tritt 2018 in Kraft)müsse hier nachgebessert werden.

 

Abordnungen Auswirkungen auf den Ganztagsbereichs
Aufgrund der kurzfristig anberaumten Abordnungen am Anfang dieses Schuljahres kam es an einzelnen Schulen zur Kürzungen im AG-Bereich, im Ganztagsbereich. Insbesondere der musich-künstlerische Bereich wird durch solche Entscheidungen getroffen. Die VertreterInnen der vier Fachverbände äußerten die Forderung, dass dieser Bereich nicht eingeschränkt werden dürfe.

Der Dialog zwischen den Fachverbänden und den VertreterInnen der Bildungspolitik soll auch in Zukunft gepflegt werden. Ebenso werden die vier Fachverbände das Gespräch mit Vertretern des Kultusministeriums suchen, um ihre Positionen darzustellen.

Stefanie Westphal (Vorsitzende des Fachverbands Schultheater Darstellendes Spiel Niederachsen e.V.) Herbst 2017 


Kerncurriculum für das Gymnasium – gymnasiale Oberstufe die Gesamtschule – gymnasiale Oberstufe das Abendgymnasium das Kolleg

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